Komplementärkonsolidierung Die Komplementärkonsolidierung ist eine Einbeziehungsart, die typischerweise bei einer Managementkonsolidierung in folgender Situation angewendet wird: Eine Konsolidierungseinheit wird im obersten Konsolidierungskreis einer Konsolidierungskreishierarchie vollkonsolidiert. Außerdem ist die Konsolidierungseinheit in untergeordneten Konsolidierungskreisen enthalten. In einem der untergeordneten Konsolidierungskreise wird sie per Vollkonsolidierung einbezogen, in den übrigen per Komplementärkonsolidierung. Die Komplementärkonsolidierung erfolgt komplementär zur Vollkonsolidierung. Die Belege im untergeordneten Konsolidierungskreis, in dem vollkonsolidiert wird, und in den Konsolidierungskreisen, in denen komplementär konsolidiert wird, brauchen lediglich aufsummiert zu werden. Bei der Managementkonsolidierung ist die Komplementärkonsolidierung eine Alternative zur
Equity-Konsolidierung
.
In der
Systemnutzung der Kapitalkonsolidierung
haben Sie die Einbeziehungsart
Komplementärkonsolidierung
aktiviert.
Das im aktuellen Konsolidierungsgebiet verwendete Datenmodell enthält das Feld Richtungsindikator für Beteiligungsertragseliminierung .
Sie haben eine
Kapitalkonsolidierungsmethode
für die Einbeziehungsart
Komplementärkonsolidierung
definiert und diese Methode einer Konsolidierungseinheit zugeordnet.
Die Komplementärkonsolidierung ist verbunden mit dem Konzept der
Deltabelege
: Konsolidierungskreissabhängige Buchungen (d.h. Buchungen auf Kontierungsebene 30) sind nicht nur im aktuellen Konsolidierungskreis, sondern auch in allen übergeordneten Kreisen gültig. In diesen übergeordneten Kreisen werden keine Gesamtbelege (und daraus resultierende Summensätze) gebucht, sondern es wird nur die verbleibende Differenz (das „Delta“), die zum Erreichen des jeweiligen Gesamtbeleges erforderlich ist, in die Belegdatenbank geschrieben.
Beispiel
Wird eine Beteiligungseinheit in einem bestimmten Konsolidierungskreis SUB2 komplementär konsolidiert, so geschieht dies unter der Annahme, dass es einen anderen Konsolidierungskreis SUB1 auf derselben Hierarchieebene gibt, in welchem dieselbe Beteiligungseinheit vollkonsolidiert wird. Das Buchungsverhalten bei Komplementärkonsolidierung resultiert dann aus einem allgemeinen Grundsatz: Die Belege werden in Kreis SUB2 so erstellt, dass im übergeordneten Kreis TOP (der sowohl SUB1 als auch SUB2 enthält) in Bilanz und GuV kein Delta auf der Beteiligungseinheit verbleibt. Der Gesamtbeleg in Kreis TOP folgt somit direkt durch Addition der Kapital- und Minderheitenbuchungen aus den untergeordneten Kreisen.
Im Allgemeinen werden Minderheiten hierbei nicht auf Grundlage des Minderheitenanteils, sondern mit umgekehrtem Vorzeichen auf Grundlage des Konzernanteils, also „komplementär“ ausgewiesen. Bei Komplementärkonsolidierung spiegeln die Minderheiten somit keineswegs die tatsächlichen Anteilsprozentsätze wider.
Neben der Beteiligungseinheit können auch deren Obereinheiten komplementär konsolidiert werden. Die oben dargestellten Grundsätze gelten dann für Buchungen auf diesen Obereinheiten, d.h. für Beteiligung und Goodwill.
Statistische Buchungen folgen (mit Ausnahme des statistischen Jahresüberschusses) jedoch nicht dieser Logik, sondern sie werden stets universell gemäß der Voll- und Equity-Konsolidierung gebucht.
Damit der Vorgang Dividendenausschüttung für komplementär konsolidierte Konsolidierungseinheiten korrekt gebucht wird, benötigen Sie im Datenmodell das Feld Richtungsindikator für Beteiligungsertragseliminierung .
Buchungsbeispiele zur Komplementärkonsolidierung finden Sie in den folgenden Abschnitten: